Es kann schwierig sein, die Gesetzgebung zur Kennzeichnung und Klassifizierung von Handschuhen zu verstehen. Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die relevanten Richtlinien, Vorschriften und Normen für ABENA Handschuhe.
CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen weist darauf hin, dass ein Produkt in jedem Land der Europäischen Union legal zum Verkauf angeboten werden darf. Für den Verkauf von Handschuhen in der EU ist eine CE-Kennzeichnung des Produkts erforderlich. Handschuhe können als Medizinprodukt, und/oder als persönliche Schutzausrüstung CE-gekennzeichnet sein. Um als beides gekennzeichnet zu werden, müssen die Handschuhe den unten beschriebenen Richtlinien entsprechen.
Medizinische Handschuhe :
Medizinische Handschuhe müssen der Medizinprodukterichtlinie (MDD93/42/EWG) entsprechen. Im Mai 2020 wurde die Richtlinie durch die Verordnung MDR (EU) 2017/745 ersetzt.
Um die Konformität nachzuweisen, werden die Handschuhe derzeit nach mehreren harmonisierten Normen getestet:
EN 455-1 – Medizinische Einmalhandschuhe – Teil 1: Anforderungen und Prüfung auf Lochfreiheit
EN 455-2 – Medizinische Einmalhandschuhe – Teil 2: Anforderungen und Prüfung der physikalischen Eigenschaften.
EN 455-3: Medizinische Einmalhandschuhe – Teil 3: Anforderungen und Prüfungen zur biologischen Bewertung
EN 455-4: Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch – Teil 4: Anforderungen und Prüfungen zur Bestimmung der Haltbarkeitsdauer.
Schutzhandschuhe:
Schutzhandschuhe müssen den Anforderungen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (89/686/EWG) entsprechen. Produkte, die nach April 2019 hergestellt werden, müssen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
Zu den für Schutzhandschuhe geltenden Normen gehören:
EN 420:2003+1:2009 Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden
EN ISO 21420:2020 Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden
EN 374-1:2016 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen – Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen.
EN 374-2:2016 Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen – Teil 2: Bestimmung der Durchlässigkeit.
EN 16523-1:2015 Bestimmung der Materialbeständigkeit gegenüber der Permeation durch Chemikalien – Teil 1: Permeation durch flüssige Chemikalien bei kontinuierlichem Kontakt
EN 374-4:2019 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen. Bestimmung der Beständigkeit gegen Zersetzung durch Chemikalien
EN374-5:2016 Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen
EN 388:2016 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken.